Prüfung
Sicherheit, Qualität und Fachkompetenz aus einer Hand
Der Bereich Müller-Prüfung unterstützt Sie als Unternehmen dabei, Arbeitsmittel, Anlagen und technische Einrichtungen sicher und regelkonform zu betreiben. Unsere Prüfleistungen orientieren sich an den geltenden Vorschriften und dem Stand der Technik und werden durch geschultes, fachkundiges Personal durchgeführt. Prüfungen vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen von Kranen werden durch erfahrene Sachverständige durchgeführt.
Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen
Wir führen Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen an Kranen durch. Ziel ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Alle Prüfungen erfolgen durch qualifizierte Prüfsachverständige oder von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Kransachverständige und bilden eine verlässliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Einsatz Ihrer technischen Einrichtungen.
Wiederkehrende Prüfungen
Neben Prüfungen vor Inbetriebnahme von Kranen übernehmen wir auch wiederkehrende Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese regelmäßigen Prüfungen sind essenziell, um den sicheren Zustand von Arbeitsmitteln dauerhaft sicherzustellen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Um Ihnen ein komplettes Angebot bieten zu können, erweitern wir unser Leistungsportfolio stetig, sodass wir neben der Prüfung von Kranen auch viele weitere Arbeitsmittel wiederkehrend prüfen.
Krane
- Brückenkrane
- Portalkrane
- Schwenkkrane
- Wandlaufkrane
- Laufkatzen
Hebe- und Fördertechnik
- Krane und Hebezeuge
- Flurförderzeuge
- Hubarbeitsbühnen
- Stetigförderer
- Baumaschinen
Arbeits- und Betriebsmittel
- Anschlagmittel
- Lastaufnahmemittel
- Regale
- Leitern und Tritte
- Werkzeuge und Werkzeugmaschinen
Gebäude- und Sicherheitstechnik
- Türen und Tore
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Brandschutzeinrichtungen
- Lichtschranken
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz PSAgA
Restlebensdauer-ermittlung
Die Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer von Hubwerken gemäß Vorgabe der DGUV ist von jedem Unternehmer verpflichtend durchzuführen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Ermittlung und Beurteilung für einen sicheren Weiterbetrieb.
Beratung & Begutachtung
Ergänzend zu unseren Prüfleistungen bieten wir:
- Technische Beratung
- Gutachtenerstellung
- Restlebensdauerermittlungen
- Unterstützende Projektplanung
So erhalten Sie nicht nur Prüfergebnisse, sondern auch klare Handlungsempfehlungen für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Anlagen.
Ihr Vorteil mit
Prüfung
- Regelkonforme Prüfungen
- Hohe fachliche Kompetenz
- Klare, verständliche Prüfdokumentation
- Persönliche Beratung auf Augenhöhe
Müller-Prüfung steht für Sicherheit, Verlässlichkeit und technische Kompetenz.